Flutkanal-Prozess: BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Weiden

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Der Flutkanal-Prozess wird nicht noch einmal aufgerollt. Das hat der Bundesgerichtshof in Leipzig entschieden. Damit bleiben die verhängten Strafen des Landgerichts Weiden bestehen, sie müssen teils mehrere Jahre ins Gefängnis.

. Ein damals 24-Jähriger muss fünfeinhalb Jahre, eine damals 22-jährige Frau muss viereinhalb in Haft. Ein dritter Angeklagter bekam eine Bewährungsstrafe.Der Vertreter der Nebenklage hatte Revision eingelegt und sah den Tötungsvorsatz als gegeben an. Wäre neu verhandelt worden, hätte dies härtere Strafen für die drei Verurteilten bedeuten können.

Der sogenannten Flutkanal-Prozess Weiden hatte damals Schlagzeilen gemacht, nachdem ein 22-Jähriger nach einer Kneipentour im Flutkanal ertrank. Seine drei Begleiter"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.

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