LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Gericht der Europäischen Union entscheidet an diesem Mittwoch (9.30 Uhr), ob die europäische Grenzschutzagentur Frontex einer syrischen Flüchtlingsfamilie Schadenersatz zahlen
Hintergrund ist eine sogenannte gemeinsame Rückführungsaktion von Griechenland und Frontex im Jahr 2016. Die sechsköpfige Familie floh aus Syrien nach Europa und hatte dem EU-Gericht zufolge in Griechenland Interesse gezeigt, Asyl zu beantragen. Wenige Tage später wurden sie in einer sogenannten gemeinsamen Rückkehraktion von Griechenland und Frontex in die Türkei geflogen.
Die Familie beklagt, dass Frontex rechtswidrig gehandelt habe. Ihr Asylantrag hätte geprüft werden müssen, bevor sie aus der EU gebracht worden seien. Außerdem sei ihnen fälschlicherweise gesagt worden, dass sie auf dem Weg nach Athen anstatt in die Türkei seien. Die Familie lebt heute im Irak und verlangt nun Schadenersatz. Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Außengrenzen - sogenannte Pushbacks - sind nach internationalem Recht illegal.
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