Den gewohnten Lebensstil auch nach der Pensionierung beibehalten können: Dies wünschen sich alle. Doch die meisten schaffen dies mit der AHV und der Pensionskasse alleine nicht. Tipps für die private Vorsorge.
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Die Pensionkassen-Rente wird berechnet, indem man den aktuellen Umwandlungssatz mit dem voraussichtlichen Alterskapital kombiniert. Das heisst, dass man bei einem Pensionskassen-Kapital von 100'000 Franken eine jährliche Auszahlung von 6'800 Franken erhalten würde. Doch Vorsicht: 6,8 Prozent Umwandlungssatz gelten nur für den obligatorisch versicherten Lohn zwischen 21'510 und 86'040 Franken im Jahr.
Jedes Jahr wird ein bestimmter Betrag auf ein entsprechendes Konto einbezahlt. Der Maximalbetrag für Einzahlungen beträgt für Arbeitnehmer, welche über ihre Arbeitsstelle an eine Pensionskasse angebunden sind, aktuell 6’883 Franken. Wenn man jedoch selbstständig erwerbstätig ist und keinen Anschluss an eine Pensionskasse hat, kann man bis zu 20 Prozent des eigenen Einkommens einbezahlen, mit einem Maximalbetrag von 33’840 Franken.
Wenn man bereits von jung an regelmässig etwa zehn Prozent des Einkommens neben AHV und Pensionskasse spart, sollte man im Pensionsalter genügend Geld beiseite gelegt haben.Die Säule 3a unterliegt gewissen Regularien.
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