Das Paket soll eine Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden bringen, sowie Erleichterungen für die antragslose Arbeitnehmerveranlagung, für Start-ups und Kleinunternehmen.
Das Paket soll eine Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden bringen, sowie Erleichterungen für die antragslose Arbeitnehmerveranlagung, für Start-ups und Kleinunternehmen.
Finanzminister Magnus Brunner hat am Freitag das Abgabenänderungsgesetz in Begutachtung geschickt, das ein paar Erleichterungen für Steuerzahlerinnen und -zahler bringen soll. Im Paket enthalten sind die Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden, Erleichterungen gibt es bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung, für Start-ups und für Kleinunternehmen.
Die Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden wurde möglich, weil sich die entsprechenden EU-rechtlichen Grundlagen zur Umsatzsteuer geändert haben. Konkret wird nach dem Begutachtungsvorschlag künftig eine Steuerbefreiung bei Lebensmittelspenden an Einrichtungen, die mildtätige Zwecke verfolgen, eingeführt.
Eine Ergänzung wird auch für das mit Jahresanfang eingeführte Modell der Start-up-Mitarbeiterbeteiligung vorgenommen. Virtuelle Geschäftsanteile, sogenannte „phantom shares“, wurden in den letzten Jahren zunehmend vor allem im Bereich von Start-ups als Belohnungs- und Mitarbeiterbindungsinstrument eingesetzt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten dabei einen vertraglichen Anspruch auf Gewinnbeteiligung, steuerlich liegt Arbeitslohn vor.
Für digitale Beilagen, die einer Behörde zuvor schon in Papierform übermittelt wurden, entfallen künftig die Gebühren, sieht der Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz außerdem vor. Auch Neuerungen für Kleinunternehmen sind ab 2025 vorgesehen: Unter anderem erhalten diese die Möglichkeit einer vereinfachten Rechnungsausstellung, unabhängig vom ausgewiesenen Rechnungsbetrag.
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