Der Werbekonzern Meta hat seit Jahren massiv Datenschutzregeln gebrochen, sagen die europäischen Datenschutzbehörden. Nutzer:innen müssen die Möglichkeit haben, einfach aus personalisierter Werbung auszusteigen.
. Denn um Facebook oder Instagram nutzen zu können, muss man zwingend den AGB zustimmen. Als Rechtsgrundlage für zielgerichtete Werbung, sogenanntes Targeted Advertising, kommt laut Datenschutzbehörden aber nur die ausdrückliche und informierte Einwilligung in Frage. Außerdem müssen Nutzer:innen eine Opt-Out-Möglichkeit haben, die bei Meta ebenfalls fehlt.
Trotz Kritik von Zivilgesellschaft und Datenschützer:innen hatte der Konzern das Tracking und darauf basierende Werbeeinblendungen zum integralen Bestandteil des Dienstes erklärt. In solchen Fällen schreibt die DSGVO nicht zwangsläufig gesonderte Einwilligungen vor: Ein Pizza-Zustelldienst muss auch nicht nochmal nachfragen, bevor er die Adresse an einen Fahrer weitergibt.
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