Karlsruhe/Heidelberg (lsw) - Nach dem Tod eines angeblich wegen fehlender Corona-Impfung nicht behandelten Patienten im Klinikum Karlsruhe hat die
© Swen Pförtner/dpa/SymbolbildDas Aufsehen war groß, als 2021 ein Patient in einem Karlsruher Krankenhaus starb - angeblich nicht behandelt wegen seines Impfstatus. Lange haben die Behörden ermittelt und das Verfahren dann eingestellt. Ein Nachspiel vor Gericht soll der Fall trotzdem haben.-Impfung nicht behandelten Patienten im Klinikum Karlsruhe hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen beendet.
Dennoch soll der Fall aus dem Herbst 2021 ein Nachspiel vor Gericht haben: Weil eine Rechtsanwältin Stimmung gegen das Krankenhaus gemacht hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Heidelberg im Juni einen Strafbefehl wegen übler Nachrede. Es geht laut einem Sprecher der Behörde um 60 Tagessätze à 200 Euro, also 12.000 Euro. Da die Frau den Strafbefehl nicht akzeptiert habe, sei für den 25. Oktober am Amtsgericht Heidelberg eine Verhandlung dazu angesetzt worden.
Der Vorfall hatte vor allem deshalb Aufsehen erregt, weil ein Video auftauchte, das den Mann auf dem Boden liegend in einem Zimmer der Klinik zeigen sollte. In sozialen Netzwerken empörten sich viele. Mehrere Anzeigen gingen bei der Polizei ein. Per Pressemitteilung wies die Klinik die Vorwürfe entschieden zurück und stellte ihrerseits Strafanzeige. "Das Klinikum hat eine umfassende Behandlungspflicht gegenüber allen Patientinnen und Patienten, die es in jedem Fall und unabhängig vom individuellen Impfstatus der behandlungsbedürftigen Personen grundsätzlich uneingeschränkt wahrnimmt", hieß es weiter.leitete ein Todesermittlungsverfahren ein.
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