EQS-News: Ringmetall SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Ringmetall SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2024 in https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/
Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt insgesamt derzeit 29.069.040 dividendenberechtigte Stückaktien. Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eichwiesenring 11, 70567 Stuttgart, zu wählen Die Ermächtigungen vorstehend unter lit. und können ganz oder in mehreren Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung in lit.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 7 in Abschnitt III im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckten, gemäß § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen. Eine übergeordnete Funktion in der Organisationsstruktur übernimmt Ringmetall als geschäftsführende Holding. Sie vereint zentrale Konzernfunktionen in sich. Sie wurde am 2. Dezember 1997 im Handelsregister München des Amtsgerichts München als H.P.I. Holding Aktiengesellschaft eingetragen.
Der Konzernumsatz reduzierte sich aufgrund des abgeschwächten Wirtschaftsumfelds vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2023 aufgrund einer gedämpften Nachfrage um 15,0 Prozent auf 181,6 Mio. EUR . Dem Umsatzzuwachs aus den Zukäufen von Protective Lining in den USA sowie der Liner Factory und von IDF in Deutschland stand dabei ein Umsatzrückgang aufgrund eines prozentual zweistelligen Rückgangs der Stahlpreise entgegen.
Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystem berücksichtigt der Aufsichtsrat die geltenden Gesetze und Regelungen, insbesondere die Vorgaben aus dem Aktiengesetz sowie die Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex . Auf Basis dieses Vergütungssystems legt der Aufsichtsrat die konkrete Ziel-Gesamtvergütung fest. Das Vergütungssystem und die Angemessenheit der Vergütung werden regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft.
Die variable Vergütung besteht aus einer jährlichen kurzfristigen Vergütung und einer langfristigen Vergütung , die jeweils auf finanziellen Leistungskriterien basieren. BEREINSTIMMUNG DER VERGÜTUNG MIT DER VERGÜTUNGSPOLITIKIn diesem Abschnitt wird erläutert, wie die Gesamtvergütung mit der beschlossenen Vergütungspolitik der Ringmetall SE übereinstimmt und wie diese zum langfristigen Erfolg des Unternehmens beiträgt. Des Weiteren werden Informationen dazu gegeben, wie diese Leistungskriterien angewandt wurden.
Die langfristige variable Vergütung macht ebenfalls 25% der Gesamt-Zielvergütung aus. Ringmetall hat das Ziel, profitables Wachstum über Akquisitionen zu erreichen und damit den Unternehmenswert zu steigern. Der Aufsichtsrat hält dabei die kapitalmarktrelevanten Ergebnis- bzw.
Im Folgenden ist das Ermittlungsschema für die variable Vergütung zur Verdeutlichung und besseren Übersicht in Tabellenform dargestellt.AUSNAHMEN UND ABWEICHUNGEN VON DER VERGÜTUNGSPOLITIK Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs.
Die gesamte Hauptversammlung, einschließlich einer etwaigen Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 25. Juni 2024 ab 10:00 Uhr MESZ) live im Internet auf der Internetseite der Ringmetall SE unterim passwortgeschützten HV-Portal in Bild und Ton übertragen.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich des passwortgeschützten Internetservices bedienen. Die Gesellschaft stellt ihnen auf Wunsch einen elektronischen Zugang zur Verfügung. Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für die Ausübung des Stimmrechts und die sonstigen Aktionärsrechte ist - unabhängig von etwaigen Depotbeständen - der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Bitte beachten Sie, dass aus abwicklungstechnischen Gründen mit Ablauf des 18. Juni 2024, 24.00 Uhr , ein sog.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die per elektronischer Briefwahl erfolgte Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 Aktiengesetz, noch ein Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs.
Zur Ausübung des Stimmrechts im Rahmen der Hauptversammlung bietet die Gesellschaft ihren Aktionären und ihren Bevollmächtigten ferner die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall muss die Anmeldung rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgen.
Ein entsprechendes Formular wird mit den Einladungsunterlagen zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unterSollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw.
Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen , das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG, das Frage- und Nachfragerecht sowie das Recht, Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären . 10. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten gemäß Artikel 53 SE-VO, § 126 Abs. 1, § 127 Aktiengesetz
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Rahmen ihres Rederechts zu stellen .
Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG sowie ihr Verlangen nach § 131 Abs.
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