Die Pläne der EU-Kommission für ein Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte sind strenger als die deutsche Regelung.
BERLIN taz | Rund 13.000 größere Unternehmen der Europäischen Union müssen künftig die sozialen und ökologischen Menschenrechte bei ihren weltweiten Lieferanten gewährleisten. Dazu will die EU-Kommission sie mit einer Richtlinie verpflichten, die an diesem Mittwoch vorgestellt wird. Ein Entwurf sickerte bereits am Dienstag durch. Demnach geht die EU-Regulierung über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus.
Die EU-Kommission will festlegen, dass die Regeln für europäische Unternehmen verpflichtend sind, die mehr als 500 Beschäftigte und einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro haben, sowie für Firmen von außerhalb der EU, die in Europa mehr als 150 Millionen Umsatz machen. Das deutsche Lieferkettengesetz erfasst dagegen ab 2023 Firmen mit mehr als 3.000, ab 2024 mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
Keine Kinderarbeit Die von der Richtlinie erfassten Unternehmen sind prinzipiell für ihre komplette Lieferkette verantwortlich – in der Textilindustrie beispielsweise von den Nähereien und Färbereien bis zum Anbau der Baumwolle. Kakao- und Kaffeeverarbeiter müssen sich darum kümmern, dass in Westafrika keine Kinder auf den Plantagen arbeiten.
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