Eisschnelllauf: Erfolg für Claudia Pechstein vor Verfassungsgericht

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Claudia Pechsteins Kampf um Schadenersatz schien nach einem BGH-Urteil schon vorbei zu sein – doch nun kippt das Verfassungsgericht diesen Entscheid. Die Eisschnellläuferin verspürt Genugtuung.

Mit der Entscheidung aus Karlsruhe kann die deutsche Eisschnellläuferin weiter darauf hoffen, Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre zu bekommen.

Die achtmalige Olympiateilnehmerin und fünfmalige Olympiasiegerin war im Februar 2009 von der Internationalen Eislauf-Union wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Pechstein bestritt jegliches Doping. Später erklärte sie die Werte mit einer vererbten Blutanomalie. Der Internationale Sportgerichtshof Cas bestätigte die ISU-Strafe, wegen der Pechstein unter anderem die Olympischen Spiele 2010 in Vancouver verpasste.

Dass das Verfassungsgericht den BGH überstimmt, kommt sehr selten vor. Die zuständige Kammer bemängelte in ihrem Urteil insbesondere einen Punkt: Der BGH habe nicht berücksichtig, dass es in Pechsteins Verfahren vor dem Cas damals keinen Anspruch auf eine öffentliche Verhandlung gegeben habe.

Der Cas urteilt seit 1984 als letzte Instanz bei Streitfällen im Sport und steht seit Jahren in der Kritik. Der Hauptvorwurf lautet, dass es kein echtes und kein unabhängiges Schiedsgericht sei.

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