Bisher spielt es für den Unterhalt kaum eine Rolle, wie oft sich ein Vater nach der Trennung ums Kind kümmert. Der Justizminister will das ändern.
Justizminister Marco Buschmann bei einer Pressekonferenz am 25. August Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Dieses Modell passt aber laut Buschmann nicht auf Konstellationen, in denen Trennungsväter sich auch in erheblichem Maß an der Kindesbetreuung beteiligen wollen – zum Beispiel, weil sie sich schon vor der Trennung engagierten oder weil sie weniger Unterhalt zahlen wollen. Buschmann schlägt nun vor, alle Trennungselternteile besserzustellen, die sich mit mindestens 30 und maximal 49 Prozent an der Kinderbetreuung beteiligen. Er spricht von einem „asymmetrischen Wechselmodell“. Die Kinder sind mal beim Vater, mal bei der Mutter, aber eben nicht völlig symmetrisch. Wie hoch der Anteil des asymmetrischen Wechselmodells an allen Trennungsfamilien ist, ist noch unbekannt, da die Schwelle von 30 Prozent in der Wissenschaft bisher keine Rolle spielte.
Bei allen Trennungselternteilen, die zwischen 30 und 49 Prozent Kinderbetreuung leisten, sollen künftig pauschal 33 Prozent, also ein Drittel, Kinderbetreuungsanteil angerechnet werden. Diese schematische Gleichbehandlung unabhängig vom konkreten Prozentanteil soll ständigen Streit um kleine Prozentanteile vermeiden, so Buschmann.
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