Zum Januar ist ein neues Gesetz in Kraft getreten: das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Plattform-Betreiber:innen müssen bestimmte Daten übermitteln.
Ebay, Amazon, Etsy oder Airbnb – eigene Produkte zu verkaufen oder eine Dienstleistung anzubieten, geht heutzutage immer einfacher. Private Anbieter:innen können zahlreiche Plattformen dafür nutzen. Bisher war das relativ unkompliziert möglich. In Zukunft könnte das anders aussehen – oder für Nutzer:innen solcher Plattformen zumindest mit mehr Aufwand verbunden sein..
Denn Betreiber:innen von Plattformen sind nun ab sofort verpflichtet, private Dienstleistungs- und Veräußerungsgeschäfte an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.Es können aber auch solche sein, auf denen etwa durch Vermietung oder andere Dienstleistung Geld eingenommen wird. Das trifft zum Beispiel auf Airbnb zu.Dazu gehören Name, Anschrift, Steuer-ID und Bankverbindung von Verkäufer:innen. Aber auch der Erlös aus dem Verkauf.
Auch den Erlös schmälernde Kosten wie Gebühren oder Provisionen werden von nun an übermittelt. Die Behörde prüft dann die Steuererklärungen der Anbieter:innen.Bis zum 31. Januar 2024 sind die Plattform-Betreiber:innen verpflichtet, die Daten für das Kalenderjahr zu übermitteln. Meldepflichtig sind sowohl inländische Plattform-Anbieter:innen, als auch solche, die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind.
In bestimmten Fällen werden Daten aber auch nicht weitergeleitet. Das ist der Fall, wenn weniger als 30 Artikel pro Jahr privat verkauft werden. Außerdem relevant ist die Höhe der Einnahmen. Sind diese niedriger als 2000 Euro im Jahr, werden die Daten ebenfalls nicht übermittelt.
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