E-Scooter: Städte dürfen nach Urteil Sondergebühren von Betreibern kassieren

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E-Scooter: Städte dürfen nach Urteil Sondergebühren von Betreibern kassieren EScooter Köln

Neues Ungemach für Anbieter von E-Scootern: Das Verwaltungsgericht Köln hat am Mittwoch entschieden, dass die von der Stadt Köln festgesetzten Sondernutzungsgebühren für den Betrieb ihrer gewerblichen Verleihsysteme rechtmäßig sind. Sollten die entsprechenden Urteile Bestand haben, könnte es das ganze Geschäftsmodell der Vermieter der Elektro-Flitzer in Frage stellen.

Im konkreten Fall änderte der Rat der Stadt Köln im Mai 2022 die Sondernutzungssatzung und erließ neue Tarife. Danach können Betreiber von E-Scooter-Verleihsystemen mit Gebühren von 85 bis 130 Euro pro E-Tretroller und Jahr belegt werden. Auf Basis der neuen Satzung setzte die Stadtverwaltung Ende Juli gegen die vor Ort aktiven Anbieter Gebühren in Höhe von bis zu 450.000 Euro fest.

Das Gericht sah es anders. Ihm zufolge tragen die Gebühren dem Umstand Rechnung, dass es infolge der Verleihsysteme immer wieder zu Behinderungen auf Fuß- und Radwegen durch nicht ordnungsgemäß abgestellte oder umgefallene E-Scooter komme. Bei Leihfahrrädern, deren Angebot in den vergangenen zwei Jahren etwa aufgrund anderer Auflagen und mangelnder finanzieller Nachhaltigkeit deutlich schrumpfte, sei dies seltener der Fall.

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