Die Regierung hat die Preisgrenze für die „0,25-Prozent-Regelung“ bei der Besteuerung von privat genutzten Elektro-Dienstwagen angehoben.
Die Bundesregierung hat die Preisgrenze für die „0,25-Prozent-Regelung“ bei der Besteuerung von auch privat genutzten elektrischen Dienstwagen angehoben. Künftig können E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro von der Regelung Gebrauch machen. Das gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024.
Eigentlich war geplant, dass der maximale Bruttolistenpreis zur Anwendung der 0,25-Prozent-Regelung für die Privatnutzung auf 80.000 Euro angehoben wird. Letztlich einigten sich die zuständigen Stellen aber nur auf maximal 70.000 Euro.
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