Neustadt a. d. W. (ots) - Elektromobilität wird auch 2023 und 2024 vom Staat gefördert. Allerdings fällt die Ersparnis beziehungsweise der sogenannte Umweltbonus nicht mehr so üppig aus wie noch in den
Elektromobilität wird auch 2023 und 2024 vom Staat gefördert. Allerdings fällt die Ersparnis beziehungsweise der sogenannte Umweltbonus nicht mehr so üppig aus wie noch in den Vorjahren. Steuerlich lässt sich mit einem E-Auto aber weiterhin sparen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. erläutert, was jetzt noch möglich ist.Seit 1.
Wichtig: Ab 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen Förderanträge stellen. Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine erhalten für ihre Firmenwagen beziehungsweise Dienstwagen keinen Umweltbonus mehr.Ab 1. Januar 2024 werden nur noch neu gekaufte Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von unter 45.000 Euro gefördert - und zwar mit 3.000 Euro vom Staat und weiteren 1.500 Euro vom Hersteller.
Wichtig: Gefördert werden sowohl 2023 als auch 2024 nur Fahrzeuge, die in der Fahrzeuglistung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle aufgeführt sind. Nähere Infos dazu gibt es unter www.bafa.de unter dem Stichwort Elektromobilität.Für alle Elektroautos , die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, wird zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Diese Steuerbefreiung erlischt auch nicht bei einem Halterwechsel.
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