Der 29-Jährige, der unter Anschlagsverdacht steht, lebte nach seiner Haftentlassung in Duisburg. Warum er dort wieder wegwollte und welches Ereignis in diesem Sommer ihn wohl wieder in alte islamistische Gedankenmuster zurückfallen ließ.
wieder in die Freiheit entlassen wird, zieht der damals 26-Jährige nach Duisburg. Ihm wird dort eine Mietwohnung zur Verfügung gestellt. Wegen seiner Vergangenheit als Kämpfer und Mitglied der Terrormiliz „Islamischer Staat“ bleibt S. aber unter Aufsicht der Behörden. Er muss elektronische Fußfesseln tragen und wird observiert; die Sicherheitsbehörden führen in als Gefährder – aber noch nicht der höchsten Kategorie, der höchsten Gefahrenstufe. S.
S. verhält sich in Freiheit erst einmal unauffällig, Kontakte zu islamistischen und salafistischen Kreisen können die Sicherheitsbehörden nicht feststellen. Tarik will aber nicht in Duisburg bleiben. Es zieht ihn zu seiner Frau und seinem Kind, die in den Niederlanden leben. Seine Frau ist niederländische Staatsbürgerin, er hat sie 2015 inwährend seiner Zeit beim „IS“ geheiratet. Nun will er wieder zu ihr zurück, fest bei ihr und dem Kind wohnen.
Bereits drei Monate später, am 14. September, sitzt er bei der Polizei zum Verhör. Ihm wird vorgeworfen, einen Anschlag auf Polizisten nahe seines Wohnorts geplant zu haben. S. streitet das ab. Die Beweislage ist zu dünn, um ihn festhalten zu können. Die Polizei muss ihn gehen lassen. Nun aber intensivieren die Sicherheitsbehörden seine Überwachung deutlich. Er wird in die höchste Kategorie der Gefährder eingestuft.
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