Trunkenheit am Steuer, geregelt in § 316 des Strafgesetzbuches (StGB), bezeichnet das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Mehr Infos findest Du auf www.rosenheim24.de.
Ein 34-jähriger Salzburger musste sich am Mittwoch wegen einer Amokfahrt unter Drogeneinfluss im Juni letzten Jahres vor einem Schöffengericht verantworten. Er war voll geständig, „ich wusste an diesem Tag, wenn ich außer Haus gehe, passiert was“, so der Angeklagte.Am Nachmittag des 26.
Auf der gesamten Strecke mussten sich Passanten durch Sprünge auf die Seite in Sicherheit bringen, das Fahrrad eines Radkuriers wurde demoliert.Sein Anwalt, Kurt Jelinek, kritisierte kurz nach der Festnahme die seiner Meinung nach zu harte Vorgehensweise der Polizei, mehrere Beamte hätten beim Anhalten des Fahrzeuges mit ihren Pistolen auf den Fahrer gezielt.
„Ich habe gewusst, wenn ich heute außer Haus gehe, passiert etwas“, so der 34-Jährige vor dem Schöffengericht. Nach 45 Minuten Verhandlung und 30 Minuten Beratung verkündete die Vorsitzende Richterin das Urteil: zwei Jahre Haft, ohne Bewährung, wegen Nötigung, vorsätzlicher Gemeingefährdung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung.
Die Richterin begründete die Freiheitsstrafe mit der außergewöhnlichen Bedrohung von Passanten, darunter auch Kinder. „In den Amtsvermerken der Polizeibeamten ist immer die Verzweiflung und die Anspannung zu lesen, weil sie sie nicht zu stoppen waren“, so die Richterin zum Angeklagten. „Es ist ein Wunder, dass nicht mehr passiert ist“. Auch einen Passanten, der sich in den Weg stellte und ihn dadurch anhalten wollte,.
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