Der High Court in London entscheidet über die Auslieferung von Julian Assange an die USA. Bei einer dortigen Verurteilung droht dem Whistleblower eine Haft von mindestens 40 Jahren.
ausgesprochen. „Es ist so, dass wir Diskrepanzen sehen zwischen unserem Rechtsverständnis und dem Rechtsverständnis der Vereinigten Staaten von Amerika“, sagte eine Sprecherin des Außenministeriums am Mittwoch in Berlin und verwies auf die Abwägung zwischen Presserecht und Geheimnisverrat.
„Die unterschiedliche Rechtsposition in diesem sehr konkreten Fall bringt die Bundesregierung auch gegenüber den Ansprechpartnern, das heißt den Ansprechpartnern der Vereinigten Staaten und im Vereinigten Königreich, sehr deutlich und sehr klar zum Ausdruck“, erklärte sie. Die Punkte, für die Assange in den USA angeklagt sei, seien in Deutschland nicht strafbar.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung.
Eine Anhörung vor dem Gericht in London endete am Mittwoch ohne Entscheidung - die Richter wollen zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Assange hofft auf eine letzte Chance, sich gegen seine Auslieferung zu wehren. Sollte seinem Antrag auf Berufung nicht stattgegeben werden, wäre der Rechtsweg in Großbritannien ausgeschöpft. Ihm bliebe dann nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.Bei einer Verurteilung in den USA drohen Assange nach Angaben seines Anwalts-Teams bis zu 175 Jahre Haft, mindestens aber 30 bis 40 Jahre.
Die USA bezeichnen ihn seitdem als Staatsfeind, der das Leben anderer Menschen - wie jener in den Berichten zitierten Personen - gefährdet habe. Für seine Anhänger ist er dagegen ein Held, der Machtmissbrauch und Fehlverhalten der USA in den Kriegen in Afghanistan und dem Irak aufgedeckt habe.
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