Nur noch bis zum 31. Januar haben Immobilienbesitzer Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Das ist zu beachten 👇
. Danach haben Städte und Gemeinden rund ein Jahr Zeit, die neuen Hebesätze zu berechnen. Ab 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide verschickt.Sanktionen bei verspäteter Grundsteuererklärung
Zur Wohnfläche gehört nur die bewohnte Fläche. Abziehen kann man Abstellkammern, den Keller oder den Dachboden. Ebenso die Garage bis zu 50 Quadratmeter. Wer jedoch seine Wohnung kurzfristig vermietet, zum Beispiel über Airbnb, der muss anteilig die Kellerräume angeben. Wenn nach einigen Monaten das Finanzamt den Bescheid schickt, ist es wichtig, die Angaben nochmal genau zu überprüfen. Stimmen sie nicht, hat man nur einen Monat lang Zeit, Einspruch einzulegen. Im Internet gibt es dafür Musterbriefe. Später ist das nur noch mit großem zeitlichem und finanziellem Aufwand möglich, aber nicht garantiert.
Beim Bundesmodell gebe es hingegen keine Möglichkeit, einen niedrigeren Wert anhand eines Gutachtens nachzuweisen und in Baden-Württemberg werde ein Bürokomplex mit hunderten Mitarbeitern gleich eingestuft wie ein unbebautes Grundstück.Der Vorsitzende des Haus- und Grundbesitzerverein München, Rudolf Stürzer, rät seinen Mitgliedern ebenfalls zum Einspruch, sowie die Daten auf dem Papierformular auszufüllen, was in Bayern problemlos möglich ist.
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