Dauerstreit über Wahlrechtsreform geht in die nächste Runde

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Dass der Bundestag mit derzeit 736 Abgeordneten viel zu groß ist, sagen alle Fraktionen. Wie er wieder kleiner werden kann, ist jedoch umstritten - auch der Vorstoß der Ampel. Ein Überblick.

Berlin - Um eine Wahlrechtsreform, die den aufgeblähten XXL-Bundestag wieder kleiner werden lässt, ringen die Parteien jetzt schon in der dritten Wahlperiode. Eine wirkungsvolle Reform haben bisher vor allem CDU und CSU verhindert, weil sie von den bestehenden Regeln am meisten profitierten. Auch gegen den nun von den Ampel-Fraktionen vorgelegten Gesetzentwurf läuft die Union Sturm.Nach Paragraf 1 des Bundeswahlgesetzes besteht der Bundestag aus 598 Abgeordneten.

Die Parteien erhielten damit alle Direktmandate, es gäbe aber keine Ausgleichsmandate mehr. Davon profitieren würde die Union, wie ein Blick auf die Wahl 2021 zeigt: CDU und CSU erhielten damals 23 Überhangmandate, die SPD 10 und die AfD 1. Weggefallen wären 104 Ausgleichsmandate - die meisten bei SPD und Grünen . Die drei Ampel-Parteien hätten 66 Mandate weniger, bei der CDU/CSU wäre es nur ein Minus von 18 Mandaten.

Auch in den Ampel-Fraktionen dürfte der Gesetzentwurf nicht auf ungeteilte Begeisterung stoßen, weil sich einige Abgeordnete ausrechnen können, dass sie damit bei der nächsten Wahl nicht mehr in den Bundestag kommen werden. Die Ampel-Fraktionen können das Gesetz aber mit ihrer Mehrheit im Parlament beschließen.Eigentlich ist es das Ziel, solche weitreichenden Entscheidungen im Bundestag mit breiter Mehrheit zu treffen.

Andererseits hat beispielsweise die große Koalition in der vergangenen Wahlperiode eine kleine und wenig wirkungsvolle Wahlrechtsreform auch gegen alle anderen Fraktionen beschlossen. Wenn die Ampel das jetzt ebenfalls machen sollte, würde die Union mit großer Sicherheit das Bundesverfassungsgericht anrufen und die neuen Regeln auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen.

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