Dachau: Gericht verurteilt Kameramann des „Volkslehrers“

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Der Filmer des rechtsextremen Videobloggers Nikolai Nerling hat im Februar 2019 unerlaubte Aufnahmen auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau gemacht und muss nun wegen Hausfriedensbruchs eine Geldstrafe bezahlen.

Als Z. sich am vergangenen Donnerstag erneut wegen des Besuchs der KZ-Gedenkstätte Dachau mit Nerling vor dem Landgericht München II verantworten musste, sagte er als allererstes: In den Schilderungen der Zeugen des Eklats sei"unglaublich viel Fiktion mit drinne". Dass er auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers - Z. nannte es einen"kulturell interessanten Ort" - gefilmt haben soll, treffe nicht zu.

In der KZ-Gedenkstätte Dachau, einer Stiftung mit einem öffentlichen Bildungsauftrag, dürfe sich jeder"unabhängig von seiner politischen Gesinnung" informieren, stellte die Vorsitzende Richterin fest - aber"nur im Rahmen der Benutzerordnung". Aus Sicht der Kammer haben sich Stefan Z. und Nerling aber nicht daran halten wollen. Dass Z. die Schilder mit der Benutzerordnung nicht gesehen haben will, wertete das Gericht als"Schutzbehauptung".

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