D: Kein ausreichender Brandschutz in Megaställen Greenpeace sieht Brandschutzvorgaben in ostdeutschen Grossställen der Schweinehaltung verletzt.
Das Gutachten kommt Greenpeace zufolge bei zehn industriellen Megaställen in Ostdeutschland zu dem Ergebnis, dass Vorgaben der Landesbauordnungen nicht nur fehlerhaft ausgelegt, sondern systematisch ignoriert werden.Greenpeace sieht Brandschutzvorgaben in ostdeutschen Grossställen der Schweinehaltung verletzt. Laut Gutachten werden Vorgaben der Landesbauordnungen systematisch ignoriert.
Zehntausende Tiere in industriellen Schweineställen sind im Fall eines Brandes vom Tod bedroht, weil bei der Genehmigung und Überwachung der Ställe die rechtlichen Brandschutzvorgaben sowie Mindestanforderungen für die Tierrettung nicht erfüllt werden. Diesen Vorwurf hat am Montag vergangener Woche die Umweltorganisation Greenpeace erhoben und auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten beim Berliner Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Ulrich Werner, verwiesen.
«Der im Grundgesetz verankerte Tierschutz wird offenbar systematisch den wirtschaftlichen Interessen der Fleischindustrie untergeordnet», monierte der Landwirtschaftsexperte von Greenpeace, Matthias Lambrecht. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sei jetzt in der Pflicht, geltendes Recht durchzusetzen und Grossanlagen zu schliessen, in denen tausende Tiere unter Missachtung des in der Verfassung vorgegebenen Schutzgebots gehalten würden.
Ausserdem seien keine Anforderungen an die brandschutztechnische Bemessung der tragenden Bauteile gestellt worden. Damit wäre die Rettung der überwiegenden Zahl der Tiere in den untersuchten Ställen im Brandfall unmöglich, so die Umweltorganisation. «Es gibt kein Recht auf den Weiterbetrieb dieser brandgefährlichen Anlagen», betonte Lambrecht.
Entsprechende Regelungen sollen laut Ministerium in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden, wozu unter anderem die Ermächtigungsnorm im Tierschutzgesetz herangezogen werden soll. Das Ministerium wies allerdings auch darauf hin, dass Brandschutzkonzepte im Bauordnungsrecht geregelt sind, für das die Länder – ebenso wie für dessen Kontrolle – zuständig seien.
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