Cyberbunker-Bande von Traben-Trarbach: BGH prüft Urteile

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Karlsruhe - Drogendeals im Wert von vielen Millionen Euro, Datenhehlerei, Computerangriffe, Falschgeldgeschäfte sowie Links zu Kinderpornografie und

Das Gelände des ehemaligen Bundeswehr-Bunkers in Traben-Trarbach, der als Cyberbunker bekannt wurde. FotoVor knapp vier Jahren heben Hunderte Polizisten das erste deutsche Darknetzentrum in einer früheren Bunkeranlage aus. Acht Beschuldigte bekommen Freiheitsstrafen. Doch keine Seite akzeptierte das Urteil.im Wert von vielen Millionen Euro, Datenhehlerei, Computerangriffe, Falschgeldgeschäfte sowie Links zu Kinderpornografie und Mordaufträgen: Mehr als 249.

Als Verantwortliche klagte die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vier Niederländer, drei Deutsche und einen Bulgaren an; sie sind heute im Alter von 23 bis 63 Jahren. Es war das erste Mal in Deutschland, dass Betreiber krimineller Plattformen im Darknet vor Gericht standen. Rädelsführer war demnach ein Niederländer, der den alten Bundeswehr-Bunker 2013 für 450.000 Euro gekauft hatte. Nach und nach sei die Bande gewachsen. Es habe eine Hierarchie gegeben, jeder habe eine feste Rolle gehabt. So sei etwa eine Deutsche als Buchhalterin tätig gewesen, die beiden Söhne des Niederländers waren laut Anklage als Administratoren für Kundenaufträge und IT zuständig.

Zwar hätten fast alle gewusst, dass ihre Kunden die Server für strafbare Handlungen nutzten, sagte der Vorsitzende Richter Günther Köhler bei der Urteilsverkündung. "Eine generelle Kenntnis, dass illegale Dienste gehostet werden, reicht aber für den Gehilfenvorsatz nicht." Sie hätten dafür über jede konkrete Haupttat Bescheid wissen müssen.

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