Corona: Münchnerin zahlte keine Beiträge mehr ans Fitnessstudio – und verliert vor Gericht

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Wegen Corona: Münchnerin zahlte keine Beiträge mehr ans Fitnessstudio – Gericht fällt überraschendes Urteil

Bleibt das Fitnessstudio wegen Corona-Maßnahmen geschlossen, können Mitglieder ihre Beiträge zurückfordern. © Shotshop/Imago

„Aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen“ kündigte eine Münchnerin ihren Vertrag im Fitnessstudio während der Corona-Zeit – und wollte aus ihrem Vertrag heraus. Der Fall ging vor Gericht, weil das Studio die fälligen Beiträge über 1184 Euro forderte. Das Urteil in dem Fall überrascht. München – Manchmal fast unvorstellbar scheint der Gedanke, dass man nichts mehr unternehmen konnte: kein Restaurant-Besuch, kein Fitnessstudio und keine Treffen mit Freunden. Für eine Zeit der Ungewissheit und sozialen Isolation stand die Pandemie – doch all diese Einschränkungen sind erst gut ein Jahr vorbei. Juristisch ist die Corona-Zeit aber längst nicht aufgearbeitet, wie ein aktueller Fall aus München zeigt.

Verhandelt wurde zur Frage, ob eine Münchnerin ihren Fitnessstudiovertrag trotz Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen außerordentlich kündigen durfte. Denn trainieren konnte sie vor Ort längere Zeit nicht. Doch das Amtsgericht entschied: Die Kündigung ist unwirksam, weil die Frau das Fitnessstudio auch ohne Impfung hätte nutzen können. Die Beklagte soll nun die ausstehenden Mitgliedsbeiträge in Höhe von 1184 Euro zahlen.

Gegen die Kündigung wehrte sich das Fitnessstudio. Diesem gab das Gericht in seinem Urteil Recht. Demnach hätte die beklagte Kundin das Studio auch ohne Impfung nutzen können. Erforderlich sei dazu ein Test auf das Coronavirus gewesen. Ein solcher Test sei der Frau auch zumutbar gewesen. Das Urteil, das bereits im September 2022 fiel, ist mittlerweile rechtskräftig.

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