Corona: Klage wegen eines möglichen Corona-Impfschadens abgewiesen

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Nach einer Impfung gegen das Coronavirus erleidet eine Frau einen starken Hörschaden. Die Zahnärztin führt das auf den Covid-19-Wirkstoff von Astrazeneca zurück und fordert in einem Zivilprozess Schadenersatz - in der ersten Instanz ohne Erfolg.

Wegen eines möglichen Impfschadens im Zusammenhang mit dem Impfstoff von Astrazeneca klagt eine Frau auf Schmerzensgeld.Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen. Die Urteilsbegründung werde schriftlich ergehen, und die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, verkündete die Richterin in dem Zivilprozess am Montag in Mainz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt“, sagte die Klägerin, die zum Zeitpunkt der Impfung mit Astrazeneca 40 Jahre alt war. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei. Ihr Anwalt verwies auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will ein Gutachteneinholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, „ob eineDarstellung in der Fachinformation nach dem damaligenwissenschaftlichen Stand geboten war“.

Die 33 Jahre alte Klägerin vor dem OLG Bamberg sei zwei Tage nach seiner Mandantin im März 2021 geimpft worden, sagte ihr Anwalt in Mainz. Er nannte das Urteil des Landgerichts einen „Bärendienst“ für die Impfbereitschaft der Menschen in einer neuen Pandemie. Die Klägerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere Länder zu lange an Astranzeneca als Impfstoff festgehalten.

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.

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