Bundesarbeitsminister Heil plant einem Referentenentwurf zufolge, Unternehmen erneut zu verpflichten: Beschäftigte sollen zum Schutz vor Infektionen im Winter von zu Hause arbeiten dürfen.
Das Bundesarbeitsministerium plant eine grundsätzliche Rückkehr zum Home-Office-Angebot: Arbeitgeber sollen wieder verpflichtet werden, Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Dabei soll es allerdings Ausnahmen geben. Das geht aus dem Referentenentwurf für eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus dem Haus von Arbeitsministerberichtet. Die Regelung soll laut dpa am 1. Oktober in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten.
Im März war die Pflicht für Arbeitgeber ausgelaufen. Nun seien erneut steigende Infektionszahlen zu erwarten, heißt es im Entwurf. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, ein Hygienekonzept mit bewährten Schutzmaßnahmen zu erstellen.
zu arbeiten". Der Arbeitgeber soll den Beschäftigten anbieten,"geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Außerdem sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, allen Beschäftigten, die weiter in Präsenz arbeiten, mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test anzubieten.
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