Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippt nach monatelanger Prüfung der gesetzlichen Grundlagen zur Auszahlung von Coronahilfen durch die COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) Teile der rechtlichen Grundlagen dafür. Grund sind Verstöße gegen die Verfassung.
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Konkret hebt der VfGH mehrere Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Abbaubeteiligungs AG des Bundes als verfassungswidrig auf. Neben diesen Bestimmungen zur COFAG hat der VfGH auch Teile der als Verordnungen erlassenen Richtlinien als gesetzwidrig aufgehoben, die die Auszahlung von Finanzhilfen durch die COFAG regeln. Die Aufhebung der gesetzwidrigen Bestimmungen der Richtlinien tritt mit Ablauf des 15. April 2024 in Kraft.
Anlass für die Prüfung des ABBAG-Gesetzes war ein Antrag der Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH, nachdem die COFAG einen vom Unternehmen beantragten Fixkostenzuschuss nicht gewährt hatte. Im Rahmen dieser Gesetzesprüfung hat der VfGH entschieden, dass die Regelungen betreffend die COFAG im ABBAG-Gesetz teilweise verfassungswidrig sind.
Die NEOS zeigten sich ebenfalls"nicht überrascht" über die Entscheidung des VfGH. Man habe ja seinerzeit gemeinsam mit der SPÖ auch versucht, die Cofag vor den VfGH zu bringen, erinnerte NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger am Rande einer Pressekonferenz.
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