In Sekunden können ChatGPT und ähnliche Programme Text erzeugen, Formulierungen glätten, eine passende Präsentation erstellen. Ist das am Arbeitsplatz erlaubt?
ChatGPT und Co. sind in aller Munde - und erfreuen sich auch bei Beschäftigten womöglich größerer Beliebtheit, als mancher Führungskraft lieb ist: Jede fünfte von ihnen glaubt einer Bitkom-Umfrage zufolge, dass Beschäftigte im Unternehmen generative KI heimlich nutzen oder zumindest nutzen könnten. Arbeitsrechtler und IT-Experten warnen vor den Risiken: Firmengeheimnisse könnten im Netz landen, und auch beim Urheberrecht gibt es Unwägbarkeiten.
Entstehe dem Arbeitgeber dadurch ein wirtschaftlicher Schaden, könne das Abmahnungen und im Extremfall auch eine Kündigung rechtfertigen, warnt Günthers Kollege Mark Gerigk – der außerdem betont, dass Beschäftigte auf jeden Fall verpflichtet seien, die Richtigkeit von KI-Erzeugnissen zu überprüfen.
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