Handelt ein Gewalttäter aus rassistischen oder antisemitischen Motiven, wirkt das strafverschärfend. Justizminister Buschmann will das Gesetz um „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe ergänzen.
künftig strenger bestrafen."Kein Mann darf sich anmaßen, über das Leben einer anderen Frau zu bestimmen", sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe,"im Jahr 2022 sollte das selbstverständlich sein." Daher solle Paragraf 46 des Strafgesetzbuchs, der die Grundlage der Strafzumessung definiert, ergänzt werden.
Handelt ein Täter etwa aus rassistischen oder antisemitischen Motiven, wirkt das schon jetzt strafverschärfend. Laut Buschmanns Gesetzentwurf soll der Paragraf um"geschlechtsspezifische" und"gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Beweggründe ergänzt werden.
Auch in Deutschland sei das Ausmaß frauenfeindlicher Gewalt"erschütternd", sagte Buschmann."Jeden Tag erfahren Frauen Gewalt durch Männer - einfach nur, weil sie frei und selbstbestimmt leben wollen. Jeden Tag werden Frauen verletzt, traumatisiert oder sogar getötet - weil sie sich männlichem Herrschaftswahn widersetzen", sagte der Minister.