Momentan kann Strom sehr teuer sein. Aber wer bezahlt eigentlich die Rechnung, wenn man Bürgergeld bezieht? Alle wichtigen Informationen im Überblick.
Momentan kann Strom sehr teuer sein. Aber wer bezahlt eigentlich die Rechnung, wenn man Bürgergeld bezieht? Alle wichtigen Informationen im Überblick.oft durch die Decke, Krieg und Inflation machen sich bemerkbar. Schon für Menschen mit einem gesicherten Einkommen kann das manchmal für Bauchschmerzen sorgen. Für Menschen, die Bürgergeld beziehen, ist der finanzielle Druck ungleich größer.
Das wirkt auf den ersten Blick nicht wie viel Geld. Besonders in den letzten Jahren dürften einige Stromrechnungen diesen Betrag übertroffen haben. Muss also alles, was über den Betrag hinausgeht, von den Bürgergeld-Beziehern selbst bezahlt werden? Ganz so einfach ist das nicht.wie das Bundesarbeitsministerium aufzeigtan Strom, zum Beispiel wenn Strom zum Heizen oder zur Warmwasseraufbereitung verwendet wird.
Was passiert also, wenn man aufgrund der Heizkosten einen Strom-Mehrbedarf hat und der Regelsatz nicht ausreicht, um die Stromrechnung zu begleichen? Diese zusätzlichen Kosten gelten als Heizkosten. Diese werden, zusätzlich zum Regelsatz, vom Jobcenter übernommen. Wichtig ist jedoch, dass die Tatsache, dass elektrisch geheizt wird, im Antrag vermerkt ist.
Außerdem zahlt das Jobcenter die Heizkosten nicht in jeder Höhe: Die Heizkosten müssen"angemessen" sein, dürfen also nicht astronomisch hoch ausfallen. Was genau"angemessen" ist, wird von Einzelfall zu Einzelfall entschieden. Als allgemeiner Richtwert gilt ein Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
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