Vor wenigen Monaten wurde Mordverdächtiger in Untersuchungshaft genommen - mehr als 40 Jahre nach dem Verbrechen. Nun ordnet das Bundesverfassungsgericht seine Entlassung an. W_Janisch
Fast drei Jahrzehnte sollte es dauern, bis das Landeskriminalamt eine Spermaspur am Slip des toten Mädchens mit den neuen Möglichkeiten der Technik doch noch einmal untersuchte. Es war ein Treffer - die DNA stammte von dem Mann, den man schon zu Anfang im Visier hatte. Doch die Strafprozessordnung verbietet es kategorisch, jemanden nach einem rechtskräftigen Freispruch ein zweites Mal vor Gericht zu stellen.
Das Gesetz war freilich von vornherein von starken verfassungsrechtlichen Bedenken begleitet, eben deshalb, weil die"ne bis in idem"-Regel im Grundgesetz festgeschrieben ist. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier schloss sich bei Unterzeichnung des Gesetzes den Zweifeln an und regte eine neuerliche Überarbeitung an. Doch im Dezember trat das Gesetz in Kraft, und im Februar - als das Wiederaufnahmeverfahren beim Landgericht Verden in Gang kam - wurde der Mann verhaftet.
Gut möglich, dass das Bundesverfassungsgericht einer politischen Korrektur der Reform zuvorkommt. Jedenfalls treibt es das Verfahren mit Hochdruck voran. Zwar hat es lediglich eine einstweilige Anordnung erlassen und darin ausdrücklich offengelassen, ob es das Gesetz im Hauptsacheverfahren wirklich als verfassungswidrig bezeichnen wird.
Allerdings war die Entscheidung im Gericht selbst umstritten: Drei der acht Richter stimmten dagegen. Hans von Möhlmann hat die neuerliche Wendung nicht mehr miterlebt. Er ist vor wenigen Wochen im Alter von 79 Jahren gestorben.
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