Bundesrat will neues elektronisches Gesundheitsdossier einführen

United States News News

Bundesrat will neues elektronisches Gesundheitsdossier einführen
United States Latest News,United States Headlines
  • 📰 srfnews
  • ⏱ Reading Time:
  • 225 sec. here
  • 5 min. at publisher
  • 📊 Quality Score:
  • News: 93%
  • Publisher: 50%

Der Bundesrat schlägt vor, das elektronische Patientendossier zu ersetzen. Die wichtigsten Punkte zum neuen Dossier.

Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier durch ein neues, sogenanntes «elektronisches Gesundheitsdossier» ersetzen. Das hat Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider an einer Medienkonferenz in Bern angekündigt.

Der Namenswechsel stehe für einen Neustart. Das Wichtigste im Überblick. Warum wird das alte elektronische Patientendossier ersetzt? Der Bundesrat begründet den Schritt damit, dass die Schwächen des alten Dossiers ein «Problem» für das Gesundheitswesen seien, die Situation sei «unbefriedigend». Nur sehr wenige – rund 125'000 Personen – besitzen das alte Dossier. Dabei ist man weit unter den Erwartungen geblieben. Ausserdem, so Baume-Schneider, seien die Systeme veraltet. «Manche bieten nicht einmal eine Stichwortsuche an.» Hauptsächlich deshalb hat sich die Landesregierung für eine «grundlegende Neuausrichtung» des Dossiers ausgesprochen. Ob Laborwert oder Medikationsplan, ob Radiologiebefund oder Spitalaustrittsbericht: je besser die Übersicht, desto besser und koordinierter die Behandlung über die ganze Versorgungskette hinweg. Autor: Anne Lévy Direktorin des Bundesamts für Gesundheit Was ändert sich mit dem neuen elektronischen Gesundheitsdossier ? Der Vorschlag sieht vor, dass jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz neu automatisch und gratis ein E-GD erhalten soll. Die Kantone würden vorab informieren. Wer das E-GD nicht will, muss sich innert 60 Tagen wehren. Diese Personen würden von den Kantonen namentlich in einem Register erfasst. Nichts tun müssen jene, die ihre Krankendaten bereits heute mittels des alten Systems, des elektronischen Patientendossiers, verwalten. Es wird automatisch in das neue E-GD umgewandelt. Eine «komplizierte Eröffnungsprozedur», wie es die Behörden nennen, entfällt. Neues Dossier Pflicht für Heime und Spitäler Box aufklappen Box zuklappen Wie heute bereits die Spitäler und Heime beim elektronischen Patientendossier, werden auch Arzt-, Physiotherapiepraxen und weitere ambulante Akteure verpflichtet, das neue E-GD zu verwenden. «Wenn alle dies nutzen, erhöht sich auch der Nutzen für alle», sagt die Direktorin des Bundesamts für Gesundheit, Anne Lévy, vor den Medien in Bern. «Ob Laborwert oder Medikationsplan, ob Radiologiebefund oder Spitalaustrittsbericht: je besser die Übersicht, desto besser und koordinierter die Behandlung über die ganze Versorgungskette hinweg.» Was braucht es für ein E-GD? Voraussetzung dafür ist ein persönliches Authentifizierungsmittel, also ein digitaler Nachweis der eigenen Identität, schreibt der Bundesrat – also die E-ID, die das Stimmvolk an der Urne kürzlich angenommen hat. Diejenigen, die keine E-ID wollen, können das elektronische Gesundheitsdossier trotzdem nutzen – entweder mit Unterstützung durch vorgesehene Kontaktstellen von Gemeinschaften oder durch die Einrichtung einer Vertretung. Wer hat Zugriff auf meine Gesundheitsdaten? Als Inhaberin oder Inhaber eines E-GD habe man die «volle Kontrolle» über die eigenen Gesundheitsdaten, versichert Anne Lévy, die Direktorin des Bundesamts für Gesundheit BAG, vor den Medien. Jeder und jede soll also selbst steuern können, wer auf das persönliche elektronische Gesundheitsdossier zugreifen kann und wer nicht. Auch ein Notfallzugriff kann erlaubt oder verweigert werden. Personen, die ihre Daten nicht selbst digital verwalten, können entsprechenden Gesundheitsstellen mündlich oder vor Ort die Berechtigung erteilen. Was, wenn man Fragen hat? Box aufklappen Box zuklappen Der Bundesrat schlägt «niederschwellige Kontaktstellen» vor, wie es BAG-Direktorin Lévy formuliert. An sie könne man sich wenden, um elektronisch, telefonisch oder vor Ort Unterstützung rund um das E-GD zu erhalten. Sie werden von sogenannten Gemeinschaften betrieben. Diese setzen sich aus Spitälern, Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und weiteren Gesundheitsfachpersonen zusammen und sind verantwortlich für die Betreuung der E-GD-Inhaber. Was passiert mit den Daten? Der Bundesrat betont, die Sicherheit der Daten habe «oberste Priorität». Der Bund trage die Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit der Daten und sorge dafür, dass die Daten in der Schweiz aufbewahrt würden, heisst es in der Mitteilung. Zudem würde die technische Infrastruktur neu zentralisiert. Wer ein E-GD hat, soll die persönlichen Gesundheitsdaten ausserdem jederzeit löschen können. Wie geht es weiter? Als Nächstes über den Gesetzesentwurf befindet das Parlament. Es kann bei Bedarf Anpassungen vornehmen oder den bundesrätlichen Vorschlag ablehnen. Bei einer Annahme würde der Bund die neue zentrale technische IT-Infrastruktur beschaffen. Die Landesregierung rechnet damit, dass das elektronische Gesundheitsdossier dann per Anfang 2030 lanciert werden könnte.

We have summarized this news so that you can read it quickly. If you are interested in the news, you can read the full text here. Read more:

srfnews /  🏆 52. in CH

 

United States Latest News, United States Headlines

Similar News:You can also read news stories similar to this one that we have collected from other news sources.

Elektronisches Patientendossier: Das ändert sich ab 2029Elektronisches Patientendossier: Das ändert sich ab 2029Endlich ein Neuanfang: Die Einführung des elektronischen Patientendossiers dümpelt vor sich hin. Neue Strukturen sollen ihm nun zum Erfolg verhelfen. Das ändert sich für die Patienten und Patientinnen.
Read more »

Automatisch & freiwillig: Das neue elektronische GesundheitsdossierAutomatisch & freiwillig: Das neue elektronische GesundheitsdossierDer Bundesrat will das elektronische Patientendossier mit einem elektronischen Gesundheitsdossier ablösen. Dieses erhält automatisch die ganze Bevölkerung.
Read more »

Elisabeth Baume-Schneider präsentiert neues elektronisches GesundheitsdossierElisabeth Baume-Schneider präsentiert neues elektronisches GesundheitsdossierDas neue elektronische Gesundheitsdossier soll die digitale Verwaltung deiner Gesundheitsdaten revolutionieren und Kosten sparen.
Read more »

Neustart für elektronisches Gesundheitsdossier: Schweiz setzt auf zentralisierte GesundheitsdatenNeustart für elektronisches Gesundheitsdossier: Schweiz setzt auf zentralisierte GesundheitsdatenDie Schweiz führt ein neues elektronisches Gesundheitsdossier ein, um Gesundheitsdaten zentral zu speichern und die Zugänglichkeit zu verbessern. Gesundheitsministerin Baume-Schneider erklärt die Hintergründe und Ziele der Neuerung, die auf Vorbildern aus Dänemark und Österreich basiert.
Read more »

Elisabeth Baume-Schneider: Neues E-Gesundheitsdossier kommtElisabeth Baume-Schneider: Neues E-Gesundheitsdossier kommtDer Bundesrat krempelt das elektronische Patientendossier um. Wer keine digitalisierte Patientenakte will, muss sich künftig dagegen wehren. Der Bund will so 8 Milliarden Franken einsparen.
Read more »

Neustart für das elektronische Gesundheitsdossier: Ein Neuanfang soll zum Erfolg führenNeustart für das elektronische Gesundheitsdossier: Ein Neuanfang soll zum Erfolg führenNach Jahren des Stillstands startet das elektronische Patientendossier unter neuem Namen und mit neuen Strukturen neu. Ziel ist es, die Nutzung zu erhöhen, die Effizienz zu steigern und die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Alle Schweizer Bürger erhalten automatisch ein Gesundheitsdossier, können sich aber dagegen wehren.
Read more »



Render Time: 2026-04-01 07:11:57