Eine Familie aus Rangsdorf, die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus zu verlieren droht, setzt nun ihre Hoffnungen auf den Bundesgerichtshof: Der BG) in Karlsruhe nimmt sich des Streits um ihr Grundstück südlich von Berlin an.
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Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen Das Gericht habe die Revision des Verfahrens wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, erklärte ein BGH-Sprecher am Dienstag. Eine mündliche Verhandlung werde aber voraussichtlich erst im kommenden Jahr stattfinden.
Die Familie hatte das Baugrundstück im Landkreis Teltow-Fläming 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Haus gebaut. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe. Dieser forderte sein knapp 1000 Quadratmeter großes Grundstück anschließend zurück.
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