Das Bundesgericht kippt Urteile, die die verschärften Mietvorschriften der Stadt Zürich blockiert hatten.
Eine Frau bewohnt allein ein 6-Zimmer-Haus – und die Stadt Zürich darf nicht einschreiten: Dieser Fall erregte im April sehr viel Aufsehen. Ein verschärftes Mietreglement sollte dies eigentlich verhindern, doch wurde dieses durch das Obergericht mit zwei Urteilen blockiert . Doch nun erhielt die Stadt vor Bundesgericht recht, wie der « Tages-Anzeiger » schreibt.
Eine Klägerin lebt allein in einem Sechszimmerhaus für 2860 Franken pro Monat, welches sie 1995 zusammen mit ihrem Mann bezog. Dieser verstarb vor ein paar Jahren. Sie müsste sich nun vier neue Mitbewohnende suchen oder in eine Zweizimmerwohnung wechseln. Sie lehnt laut der Zeitung beides ab. Der zweite Kläger bewohnt seit 1999 eine Dachwohnung mit dreieinhalb Zimmern, welche damals 2493 Franken kostete. Offenbar verdient er zu viel für diese Wohnung.
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