Der Bundesrat will kein drittes Geschlecht in der Schweiz einführen oder den Verzicht auf den Geschlechtseintrag ermöglichen.
Audio Archiv: Debatte um die Abschaffung der Geschlechterregistrierung 03:28 min, aus Kultur-Aktualität vom 07.01.2021. Bild: Getty Images abspielen. Laufzeit 3 Minuten 28 Sekunden. Das binäre Geschlechtermodell sei in der schweizerischen Gesellschaft nach wie vor stark verankert, teilte der Bundesrat mit. Vor einem neuen Geschlechtsmodell brauche es zuerst einen gesellschaftlichen Diskurs.
«Weitreichende Konsequenzen»Eine Änderung hätte weitreichende Konsequenzen, die bisher kaum diskutiert worden seien, schreibt der Bundesrat. So müsste beispielsweise die Bundesverfassung angepasst werden – etwa im Bereich der Militär- und Ersatzdienstpflicht, weil diese keine Regelung für Personen enthält, die nicht als männlich oder weiblich im Personenregister eingetragen sind.
Das Personenstandsregister Box aufklappen Box zuklappen Im Schweizer Personenstandsregister sind Daten erfasst, die der persönlichen Identifikation eines Menschen dienen sollen. Der Personenstand umfasst unter anderem Namen, Geburtsdatum, Zivilstand sowie Angaben über die Mündigkeit, die Staatsangehörigkeit oder das Geschlecht. Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von drei Tagen gemeldet werden. Dazu gehört auch die amtliche Registrierung des Geschlechts.
Die Nationale Ethikkommission NEK empfahl 2020 in einem Bericht die Einführung einer dritten Kategorie. Laut Bundesrat kam aber auch die Kommission zum Schluss, dass die Regelung und Praxis zwar unbefriedigend sei, zuerst aber die gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Einführung der dritten Geschlechtsoption geschaffen werden müssten.
Passend zum Thema In der Schweiz ist es im Gegensatz zu Deutschland und anderen Staaten nicht möglich, neben «männlich» und «weiblich» ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister eintragen zu lassen oder auf einen Geschlechtseintrag ganz zu verzichten.
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