Gegner des Rügener Flüssigerdgas-Terminals haben vor einem Bundesgericht einen Rückschlag erfahren - die Arbeiten können weitergehen.
Gegner des Rügener Flüssigerdgas-Terminals haben ihr Ziel eines Baustopps vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verfehlt. Das Gericht lehnte einen entsprechenden Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz der Deutschen Umwelthilfe ab, wie es am Donnerstag mitteilte. In Leipzig liegen noch weitere Klagen mit entsprechenden Anträgen von der Gemeinde Binz und dem Naturschutzbund vor.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner hatte gesagt, es könne nicht sein, dass dieses gigantische Infrastrukturprojekt stückchenweise genehmigt wird, ohne dass es eine umfassende Abschätzung des Bedarfs und der ökologischen Auswirkungen gibt. Das Bundesverwaltungsgericht teilte nun mit, nach summarischer Prüfung ihrer Erfolgsaussichten erweise sich die Klage derzeit als voraussichtlich unbegründet. Der Planfeststellungsbeschluss gehe zu Recht mit Blick auf die kommenden Heizperioden von einem Fortbestand der Gasversorgungskrise aus.
Der Zeitplan für das Terminal ist eng. Noch im kommenden Winter soll das Terminal nach Vorstellungen der Bundesregierung betriebsbereit sein. Sie hält das Terminal in Mukran unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit für notwendig. Kritiker sprechen hingegen von nicht benötigten Überkapazitäten und sehen die Umwelt und den für Rügen wichtigen Tourismus gefährdet.
Mukran sei ein großer Hafen, wo im Grundsatz Industrie eigentlich hingehöre. „Insoweit ist es von den schwierigen Alternativen sicherlich die beste, die wir gefunden haben.“ Auch wenn bei der Gasversorgung die Notlage gebannt sei, sei sie nicht überwunden. Es sei falsch und fahrlässig zu behaupten, das Terminal sei nicht notwendig, da keine Notlage mehr befürchtet werden müsse.
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