Ein knapp 40-jähriger Mann hat sich gegen den Vorwurf der Vergewaltigung gewehrt. Das Kantonsgericht wies die Berufung ab.
Laut Anklageschrift vergewaltigte der verheiratete Beschuldigte eine Frau, die er einige Wochen zuvor in St.Gallen kennengelernt hatte. Das Kreisgericht St.Gallen fällte im März 2022 Schuldsprüche wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Dagegen erklärte der 40-Jährige Berufung am Kantonsgericht.
Der Verteidiger bezeichnete den vorinstanzlichen Entscheid als krasses Fehlurteil. Es sei unbestritten, dass es sich um heftigen Sex zwischen den beiden gehandelt habe. Dies bedeute aber keineswegs, dass er nicht einvernehmlich gewesen sei. Auch sei das rechtsmedizinische Gutachten, welches Spuren von Gewalt am Körper der Privatklägerin festhalte, kein rechtsgenüglicher Beweis für eine Vergewaltigung.
Das Kantonsgericht St.Gallen gab sein Urteil schriftlich bekannt. Es wies die Berufung ab und schützte damit den Entscheid der Vorinstanz. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beschuldigte zu bezahlen. Sie betragen rund 9300 Franken.«Ich gehe da jetzt lebend rein und komme lebend wieder zurück»: Ein Stadtpolizist erzählt von seinem Einsatz beim St.
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