Berufungsgericht bestätigt Urteil gegen Frankreichs früherem Präsidenten NicolasSarkozy wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme.
Das Gericht in Paris hielt in seinem Urteil am Mittwoch an der Verurteilung des 68-Jährigen in erster Instanz zu drei Jahren Haft fest, wovon zwei auf Bewährung ausgesetzt wurden. Das eine Jahr Haft darf Sarkozy zuhause unter elektronischer Überwachung absitzen. Ob es allerdings überhaupt soweit kommt, ist noch offen. Der ehemalige Staatschef kann gegen die Entscheidung nämlich in Revision gehen.
Konkret geht es in dem Verfahren darum, dass der ehemalige konservative Präsident 2014 über seinen langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht haben soll, von dem Juristen Gilbert Azibert Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre zu erhalten. Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten. Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage.
Wie die Vorsitzende Richterin Sophie Clément in der Urteilsbegründung sagte, wiegten die von Sarkozy begangenen Taten umso schwerer, weil sie von einem ehemaligen Präsidenten begangen worden seien.
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