Nach dem Freispruch vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss für den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, Mitte März vor dem Landesgericht Innsbruck, geht das Verfahren kommenden Donnerstag in die zweite Runde. Nachdem die Staatsanwaltschaft volle Berufung - also wegen Nichtigkeit und Schuld - angemeldet hatte, muss nun das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) darüber entscheiden.
ach dem Freispruch vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss für den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, Mitte März vor dem Landesgericht Innsbruck, geht das Verfahren kommenden Donnerstag in die zweite Runde. Nachdem die Staatsanwaltschaft volle Berufung - also wegen Nichtigkeit und Schuld - angemeldet hatte, muss nun das Oberlandesgericht Innsbruck darüber entscheiden.
Das Verfahren zieht sich schon über eine geraume Zeit. Denn Fuchs war im Sommer 2022 in erster Instanz für schuldig befunden worden, das Oberlandesgericht hob den Spruch aber später auf. Daher musste die Causa im März neu verhandelt werden - und endete mit einem Freispruch. Dem Top-Juristen war vorgeworfen worden, im Dezember 2020 Aktenteile einer Anzeige der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen eine ehemalige"Presse"-Redakteurin an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben zu haben. Zudem soll er Pilnacek erzählt haben, dass die Anzeige von der WKStA nicht weiter verfolgt wurde. Andererseits soll Fuchs laut Anklage genau in dieser Sache vor dem Ibiza-U-Ausschuss im März 2021 gelogen haben.
Das Erstgericht sah die Weitergabe von Dokumenten über die WKStA-Anzeige gegen die Redakteurin durch Fuchs zwar als"erwiesen" an, ortete aber keine Verletzung öffentlicher oder privater Interessen, die Handlung sei auch nicht dazu geeignet gewesen.
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Berufung nach Freispruch für OStA-Chef Fuchs in InnsbruckNach dem Freispruch vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss für den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, Mitte März vor dem Landesgericht Innsbruck, geht das Verfahren kommenden Donnerstag in die zweite Runde. Nachdem die Staatsanwaltschaft volle Berufung - also wegen Nichtigkeit und Schuld - angemeldet hatte, muss nun das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) darüber entscheiden.
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