Berlin (ots) Der Opferbeauftragte Berlins, Roland Weber, appelliert an die Brandenburger Justizbehörden, bei Vergewaltigungsfällen die gesetzlic
Der Opferbeauftragte Berlins, Roland Weber, appelliert an die Brandenburger Justizbehörden, bei Vergewaltigungsfällen die gesetzlichen Möglichkeiten des Opferschutzes zu nutzen.
Weber bezieht sich bei seiner Kritik auf die Praxis der sogenannten „separaten richterlichen Videovernehmung“ vor der Gerichtsverhandlung. Opfer von Sexual- und schweren Gewaltstraftaten werden dabei von einem Ermittlungsrichter in Anwesenheit der Anwälte des Tatverdächtigen befragt. Die Aussagen werden in Bild und Ton aufgezeichnet. Den Opfern kann so regelmäßig eine erneute Vernehmung während der Verhandlung erspart bleiben.
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