Berliner Humboldt Universität wegen Diskriminierung verklagt

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Berliner Humboldt Universität wegen Diskriminierung verklagt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte verklagt die Uni wegen Verletzung der Grundrechte von trans, inter und nicht-binären Studierenden. Doch die verweist auf den Senat.

Die Humboldt Unversität wird verklagt wegen Diskriminierung von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Studierenden. Die Universität verweigert es ihren Studierenden, selbst gewählte Namen auf Uni-Unterlagen „mit Außenwirkung“ zu führen – wie Mensakarte, Studierendenausweis oder Zeugnis. Wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte am Mittwoch mitteilte, hat sie deshalb Klage beim Verwaltungsgericht erhoben.

„Die erzwungene Nutzung des früheren, inzwischen abgelegten Namens ist für die Betroffenen diskriminierend und verletzt ihre Grundrechte“, hieß es seitens der GFF. „Nur die Verwendung des selbstgewählten Namens kann im Alltag verhindern, dass Betroffene gegen ihren Willen als trans, inter oder nicht-binär geoutet oder mit ihrem abgelegten Namen angesprochen werden.“

Die HU teilte dem Tagesspiegel mit, es sei seit Beginn des laufenden Sommersemesters zumindest hochschulintern möglich, den gewählten Namen zu verwenden; die GFF hatte die Praxis der HU bereits im Februar offiziell beanstandet, die Klage ist nun der nächste Schritt. Bezüglich nach außen gerichteter Unterlagen habe die Universität die Verwaltung von Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote um Hinweise gebeten, erklärte HU-Sprecher Hans-Christoph Keller.

Mehr zum Thema Geschlechtergerechte Sprache an der Uni Wie es Berliner Hochschulen mit dem Gendern halten Amory Burchard "Gegenüber der Humboldt-Universität vertritt die zuständige Senatsverwaltung trotz mehrerer Nachfragen jedoch bisher weiterhin die Einschätzung, dass die Verwendung des selbstgewählten Namens in Fällen mit Außenwirkung rechtswidrig sei", sagte Keller.

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