Berlin muss nach Bordell-Razzia Schadenersatz zahlen

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Persönlichkeitsrecht verletzt: Berlin muss nach Bordell-Razzia Schadenersatz zahlen

Die Betreiber hatten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich bei einer Pressekonferenz anlässlich der Razzia vorverurteilend geäußert zu haben. Sie klagten daraufhin gegen das Land. Das Landgericht wies die Klage ab, das Kammergericht als zweite Instanz gab ihnen jedoch recht.

Die Betreiber seien von den Äußerungen der Anklagebehörde in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden, begründete das Gericht seine Entscheidung. Für diese Amtspflichtverletzung stehe ihnen Schadenersatz zu.Das Bordell war am 14. April 2016 von einem Großaufgebot von 900 Polizisten, Zollfahndern und Staatsanwälten durchsucht worden.

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