Brandenburg/Havel - Es ist kaum zu fassen: Nach einem behördlichen Fehler muss eine Familie ihr Grundstück abtreten und ihr selbst errichtetes Traumhaus wieder abreißen. Doch damit nicht genug.
Das Einfamilienhaus von Familie Walter in Rangsdorf . Das Brandenburgischen Oberlandesgericht hat den Fall der Familie entschieden, der wegen eines Fehlers des Amtsgerichts Luckenwalde der Verlust von Haus und Grundstück droht.- Es ist kaum zu fassen: Nach einem behördlichen Fehler muss eine Familie ihr Grundstück abtreten und ihr selbst errichtetes Traumhaus wieder abreißen. Doch damit nicht genug.
Eine Revision gegen das Urteil wurde vom OLG nicht zugelassen. Die Familie will beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes vorgehen. Im entsprechenden Fall sei eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht worden, bestätigte ein Sprecher des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe am Dienstag. Das Justizministerium im Brandenburg wollte sich zu dem Fall explizit nicht äußern, da man in dem Fall mit der Familie Stillschweigen vereinbart habe.
Die Familie aus Rangsdorf soll zuvor noch einmal Kontakt zu dem Eigentümer aufgenommen haben, um über einen Verkauf des Grundstückes samt Haus zu verhandeln, berichtet "rbb24". Der Eigentümer möchte das Grundstück jedoch unter keinen Umständen verkaufen. Das Ministerium ermittelt jetzt gemeinsam mit der Familie den aktuellen Wert des Grundstückes samt Haus, so Hoffmann.
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