Sven Q. arbeitete in einem Sozialamt in Berlin. 103-mal überwies er Geld auf sein Konto anstatt an Bedürftige. Der Richter sah keine Chance auf Bewährung
„Sie waren ja relativ fleißig“, bemerkt Konecny bei der Befragung des Angeklagten trocken und verweist auf eine Liste mit mehr als 20 Anweisungen an nur einem Tag. Sven Q. wusste um die Lücken im System, wusste, dass nur fünf Prozent der digital angewiesenen Zahlungen – ausgewählt nach dem Zufallsprinzip – überprüft werden. Und wenn eine seiner manipulierten Anweisungen auffiel, zog er sie zurück mit der Begründung, ihm sei ein Fehler unterlaufen.
Den Schwindel deckte schließlich Sonja S. auf. Sie arbeitete in der Innenrevision des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg. Im November 2020 seien die Bezirksämter aufgefordert worden, wegen der pandemiebedingten Aussetzung des Vier-Augen-Prinzips bei Auszahlungen tiefergehende Prüfungen durchzuführen, erzählt die 59-Jährige vor Gericht.Bei einer Liste von Zahlungen des Sozialamtes fiel ihr auf, dass mehrere Leistungsempfänger dieselbe IBAN hatten. Sonja S.
Nach dreieinhalb Stunden Verhandlung ist der Ausgang klar: Richter Konecny präsentiert dem Angeklagten die Quittung für sein Handeln. Sven Q. muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Zudem ordnet der Richter die Einziehung des Wertersatzes des zu Unrecht erlangten Geldes bei dem Angeklagten an. Sven Q. sei voll schuldfähig gewesen, auch wenn er von Depressionen gesprochen habe.
Konecny spricht von Untreue in besonders schwerem Fall. Bei der Begehung der Taten habe der Angeklagte eine deutliche kriminelle Energie an den Tag gelegt. „Sie haben ihre Amtsstellung ausgenutzt. Das erhöht das Strafmaß.“ Zugunsten des Angeklagten sei aber auch berücksichtigt worden, dass ihm die Taten aufgrund mangelnder Kontrolle relativ leicht gemacht wurden. „Zudem haben Sie Ihre Beamtenstellung verloren und stehen nun vor einem Scherbenhaufen.
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