Der 'Radentscheid Bayern' wird dem Verfassungsgerichtshof des Freistaats vorgelegt - das hat das Innenministerium am Vormittag bekannt gegeben. Zuvor hatten die Unterstützer des Volksbegehrens mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt. RadentscheidBY
Der "Radentscheid Bayern" wird dem Verfassungsgerichtshof des Freistaats vorgelegt. Das hat das Innenministerium bekannt gegeben. Die Unterstützer des Volksbegehrens hatten mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt – für mehr und sicherere Radwege.Der bayerische Verfassungsgerichtshof soll entscheiden, wie es mit dem Volksbegehren "Radentscheid Bayern" weitergeht – weil das bayerische Innenministerium juristische Zweifel angemeldet hat.
"Der Gesetzentwurf zielt vor allem auf den Neu-, Um und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen ab", erläuterte das Innenministerium in einer Mitteilung. Dafür müsste der Staat "erhebliche Haushaltsmittel" zur Verfügung stellen. Daher sei das beantragte Volksbegehren mit Artikel 73 der Bayerischen Verfassung unvereinbar, wonach über den Staatshaushalt kein Volksentscheid stattfindet.
hatte das Ministerium sechs Wochen Zeit, die gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen. Für den Antrag wären eigentlich nur 25.000 Unterzeichner nötig gewesen – am Schluss waren es mehr als viermal so viele. Sollte der Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren doch zulassen, würde im nächsten Schritt eine 14-tägige Eintragungsfrist festgelegt.
Federführend für das Radl-Volksbegehren sind der Fahrradclub ADFC sowie der Verkehrsclub Deutschland. Unterstützt werden sie unter anderem vom Bund Naturschutz sowie den Grünen, SPD, ÖDP, Linken und Volt. Die wichtigste Forderung: Bis 2030 soll der Fahrrad-Anteil am Gesamtverkehr 25 Prozent betragen. Außerdem soll das Tempo beim Radwegebau erhöht werden.
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