Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nach monatelanger Prüfung der gesetzlichen Grundlagen zur Auszahlung von CoV-Hilfen durch die Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG) Teile der rechtlichen Grundlagen dafür gekippt. Der Grund sind Verstöße gegen die Verfassung.
Auch Richtlinien des Finanzministeriums zur Auszahlung von Finanzhilfen sind zum Teil rechtswidrig, teilte das Höchstgericht am Dienstag mit. Die Auszahlungen können jedoch weitergehen, betonten VfGH und Finanzministerium.„Die Aufhebung der verfassungswidrigen Bestimmungen tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2024 in Kraft“, teilte der VfGH mit.
Die Voraussetzungen für eine Ausgliederung sind laut VfGH nur teilweise gegeben. Denn auch wenn der Gesetzgeber Aufgaben der staatlichen Privatwirtschaftsverwaltung auf den privaten Rechtsträger COFAG übertragen hat, stellt die Tätigkeit der COFAG staatliche Verwaltung dar. „Noch offene Fälle werden selbstverständlich erledigt.“ Die COFAG war in der Zeit von Gernot Blümel als Finanzminister eilig ins Leben gerufen worden. Grund waren rasch nötige Staatshilfen für Firmen aufgrund der Pandemie.Von der Opposition gab es von Anfang an Kritik am Konstrukt. Vor allem wurde bzw. wird dort eine mangelnde parlamentarische Kontrolle gesehen. Dementsprechend übte SPÖ-Chef Andreas Babler am Dienstag harsche Kritik.
Noch auszuzahlende Hilfen würden selbstverständlich weiter bearbeitet, da die Frist des Verfassungsgerichtshofs eine Auszahlung bis 31. Oktober 2024 ermöglicht. Darüber hinaus bestehe allenfalls die Möglichkeit, die rechtliche Basis im Sinne der Entscheidung anzupassen.
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