Auch 'Heidi' ist dabei: Rund 700 Filme dürfen am Karfreitag nicht gezeigt werden
" keine Feiertagsfreigabe erhalten haben, weil sie durch Blasphemie oder unsittlichem Verhalten auffallen.. Mittlerweile sind es rund 700 Stück. Aber "Heidi in den Bergen"?" die Filmemacher schlicht vergessen haben, die Feiertagsfreigabe zu beantragen. Diese muss gesondert zur Altersfreigabe beantragt werden und wurde in früheren Jahrzehnten häufiger vergessen.
Im Vergleich zu den 50er Jahren, in denen 60 Prozent der Filme als "nicht feiertagsfrei" eingestuft wurden, waren es zwischen 2010 und 2015 nur noch ein Prozent, die verboten wurden. Die FSK begründet dies damit, dass sich"Dieser Sachverhalt ist Ausdruck einer Veränderung von gesellschaftlichen Wert- und Normvorstellungen hinsichtlich des Medienkonsums an den gesetzlich geschützten stillen Feiertagen.
Aber auch der Medienkonsum habe Einfluss auf die Entscheidungen: "Während in den 50er Jahren neben dem Kino als Ort der öffentlichen Vorführung lediglich der öffentlich-rechtliche Rundfunk Filme zugänglich machte, steht Interessierten heute eine ganze Palette von Kanälen - von Bildträgern über private Rundfunkanstalten und Pay-TV-Anbietern bis hin zu Video-On-Demand-Angeboten - für den Filmkonsum zur Verfügung", schreibt die FSK.
. Dass es im Nachhinein nochmal klappen könnte zeigt sich am Beispiel des Klassikers "Feuerzangenbowle". Der erhielt 1952 keine Feiertagsfreigabe, weil der "lustpielhafte Charakter" nach Auffassung der Kommission "dem Ernst der stillen Feiertage widersprach". 26 Jahre später, als der Film erneut zur Prüfung vorgelegt wurde, änderte die FSK nicht nur die Altersfreigabe von zwölf auf sechs Jahre, sondern erteilte auch die Feiertagsfreigabe.Die frei zugängliche Liste der FSK geht nur bis einschließlich 2015.
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