Etappensieg für Julian Assange: Der Wikileaks-Gründer darf vor Gericht darlegen, warum eine Auslieferung an die USA aus seiner Sicht nicht rechtens wäre. Das jahrelange Tauziehen hat damit kein Ende.
Etappensieg für Julian Assange: Der Wikileaks-Gründer darf vor Gericht darlegen, warum eine Auslieferung an die USA aus seiner Sicht nicht rechtens wäre. Das jahrelange Tauziehen hat damit kein Ende.Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen, Journalistenverbände, Künstler und Politiker fordern Assanges sofortige Freilassung.Wikileaks-Gründer Julian Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einlegen.
Zuvor hatten Assanges Anwälte die Richter in einer knapp zweistündigen Anhörung davon überzeugt, dass der Australier seine Argumente in einem vollen Berufungsverfahren darlegen darf. Es ging vor allem um die Frage, ob sich Assange in den USA als ausländischer Staatsbürger auf das Recht der Meinungsfreiheit berufen kann. Die Richter hatten die Entscheidung Ende März zunächst vertagt und Zusicherungen aus den USA gefordert. Diese überzeugten das Gericht jedoch zunächst nicht.Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft.
Assanges Frau Stella hatte die Befürchtung geäußert, er könne bei einer Ablehnung seines Berufungsantrags unverzüglich in ein Flugzeug Richtung USA gesetzt werden. Dann werde er sich womöglich das Leben nehmen, warnte sie.Neben dem nun anstehenden Berufungsverfahren dürften Assanges Unterstützer ihre Hoffnungen vor allem auf eine politische Lösung setzen.
Etwas Hoffnung weckte US-Präsident Joe Biden kürzlich. Der sagte auf die Frage, ob die USA ein australisches Ersuchen prüfen wollten, die Strafverfolgung gegen Assange einzustellen: „Wir erwägen das.“ Albanese nannte die Äußerung „ermutigend“.
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