Anwohner erstreiten historisches Urteil gegen Falschparker – das sind die Folgen (M+)

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Anwohner erstreiten historisches Urteil gegen Falschparker – das sind die Folgen (M+)
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Zwei Reifen stehen auf dem Gehweg, der Rest des Autos auf der Straße – auch aufgesetztes Parken genannt. Dieses Bild ist in Bremen, Hamburg und

vielen anderen Städten allgegenwärtig. Die Krux bei der Sache: In den meisten Fällen ist diese Art des Parkens gar nicht erlaubt. Fußgänger müssen im schlimmsten Fall auf die Straße ausweichen, für Rollstühle und Kinderwagen ist erst recht kein Platz. Frustierte Anwohner haben in Bremen jetzt deswegen die Verkehrsbehörde verklagt. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben – auch für andere Städte.

Die Timmersloher Straße im Bremer Stadtteil Findorff ist vor allem von einem geprägt – parkenden Autos, die links und rechts zum Teil weit auf dem Gehweg stehen, um die Fahrbahn einigermaßen frei zu halten. Das Nachsehen haben wiederum die Fußgänger, für die fast gar kein Platz mehr ist.Fünf Anwohnerinnen und Anwohner wollten das nicht länger hinnehmen und zogen gegen die Bremer Verkehrsbehörde vor Gericht.

Eine Ausnahme gilt demnach nur für die Abschnitte, die extra mit dem dazu passenden Verkehrszeichen gekennzeichnet wurden. Das ist in der Timmersloher Straße – und ganz vielen anderen – nicht der Fall. Die Autofahrer pochen hier vielmehr auf ihr Gewohnheitsrecht – und parken dabei teilweise Kanaldeckel von Gas- und Wasserleitungen zu. Das Ordnungsamt kann Strafzettel schreiben oder Fahlschparker abschleppen lassen, muss es aber nicht.

Für die Kläger steht fest: Sie wollen alle Rechtsmittel ausschöpfen, bis die Fußwege vor ihrer Haustür keine Parkplätze mehr sind, sondern wieder zum Spazieren genutzt werden können.

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