Der VfGH hat abermals ein türkis-blaues Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben 😬
Im Mai 2019, kurz bevor das Bekanntwerden des Ibiza-Skandals die türkis-blaue Regierung unter Kanzler Sebastian Kurz zu Fall brachte, trat das neue Sozialhilfegesetz in Kraft. Nun hat der Verfassungsgerichtshof in seinen jüngsten Beratungen mehrere Bestimmungen aus dem wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben. Vor allem geht es dabei um Sachleistungen. Auch das Wiener Mindestsicherungsgesetz ist betroffen.
zu vermeiden. Das wird sich nun wieder ändern, denn wie der VfGH in seiner Aussendung argumentiert, sei es"nicht gerechtfertigt und widerspricht daher dem Gleichheitsgrundsatz, dass diese Zusatzleistungen ausnahmslos als Sachleistungen gewährt werden dürfen".Höchstwert Hinter der Bestimmung stehe zwar ein legitimes Ziel: Dass die Leistungen auch für jenen Zweck verwendet würden, für den sie vorgesehen sind. Allerdings stünde höheren Leistungen auch ein höherer Bedarf gegenüber, den die Hilfsbedürftigen nicht beeinflussen können, beispielsweise besonders hohe Mieten.Haushaltsgemeinschaft
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