Anbindehaltung: EU-Behörde empfiehlt Verbot Die ganzjährige Anbindehaltung von Milchkühen soll in der EU verboten werden. Dies ist eine Empfehlung, das die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission geschickt hat.
Nach Ansicht der EFSA ist ausreichend Platz zum Bewegen und Ausruhen ein wichtiger Faktor für das Wohlergehen von Milchkühen.Die ganzjährige Anbindehaltung von Milchkühen sollte in der Europäischen Union verboten werden. Dies ist eine der Empfehlungen in einem Gutachten, das die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit am 16. Mai an die EU-Kommission geschickt hat.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist»,Jede Kuh sollte Zugang zu einem Innenbereich haben, der insgesamt mindestens 9 m² umfassen sollte. Darin eingeschlossen ist der Liegebereich. Des Weiteren fordert die EFSA den Zugang zu Weideflächen mit trockenen und schattigen Bereichen.
In Deutschland ist die Haltung in Anbindeställen in Altställen nach wie vor zulässig. Bei Neubauten wird allerdings in der Regel Laufställen der Vorzug gegeben. Ab 2030 soll in Deutschland die Anbindehaltung verboten werden. Wie topagrar.com schreibt, hat der bayerische Landtag die Staatsregierung aufgefordert, sich für den Erhalt der Sommerweide- und Kombihaltung einzusetzen.
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